Gut betreut
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
PflegeDas Aphasie-Zentrum bietet die Möglichkeit der stationären Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) an. Dieses Angebot richtet sich auch an die Teilnehmer einer stationären Intensiv-Therapie.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz besteht bei einer häuslichen Pflege ein grundsätzlicher Anspruch auf Kurzzeit- oder Übergangspflege:
- Bei Pflegebedürftigkeit 28 Tage innerhalb von 12 Monaten (unabhängig seit wann die Pflegebedürftigkeit besteht!)
- Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, ebenfalls bis zu 28 Tagen innerhalb von 12 Monaten, wenn
- die Pflegeperson seit einem halben Jahr in der häuslichen Pflege eingestuft ist
- die eigentliche Pflegekraft verhindert ist (ohne Angabe von Gründen)
- häusliches Pflegegeld wird in diesem Zeitraum zur Hälfte weiter gezahlt